Gibt es eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?
Arbeitgeber können die Kosten für die Mitarbeiter übernehmen. Hierzu kann während des Bestellprozesses
„Firmenkunde“ ausgewählt werden. Die Bestellung ist bereits als Privatkunde (durch den Mitarbeiter) erfolgt aber
noch nicht bezahlt? Gern stellen wir nachträglich eine Rechnung auf die Firmenanschrift aus. Eine kurze E-Mail
mit der Bestellnummer und den Adressdaten an support[at]otl.email genügt.
Mein Arbeitgeber etc. zahlt meine Weiterbildung. Wie erhält er die Rechnung?
Bitte senden Sie die gewünschte Rechnungsadresse an support[at]otl.email. Wir werden Ihnen dann die korrekte Rechnung erstellen und an die registrierte E-Mail verschicken.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Ausbildungsdauer ist flexibel. Je nach dem wie viel Zeit Sie in die Ausbildung investieren können, dauert
die Ausbildung zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.
Ist der Lehrgang des Hygienebeauftragten von der IHK zertifiziert?
Sie können sich Ihre Ausbildung im Nachgang an die OTL-Prüfung durch die IHK zertifizieren lassen. Wir leiten
Sie bei dem Wunsch gerne an die IHK weiter, die Bezahlung, Abwicklung der Prüfung und die Prüfung selbst
organisiert dann die IHK.
Wann muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss einen Sicherheitsbeauftragten vorweisen. Jeder Mitarbeiter,
egal, ob 450-Euro-Kraft oder Auszubildender, wird dabei als vollwertiger Mitarbeiter berücksichtigt. (Quelle:
DGUV – Information 211-042)
Wie werde ich Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte werden durch den Arbeitgeber schriftlich bestellt. Diese Mitteilung kann über das
Intranet, eine Rundmail oder das schwarze Brett veröffentlicht werden. Der Sicherheitsbeauftragte bekommt zudem
eine Ausbildung, welche ihn auf seine zukünftige Aufgabe vorbereitet.
Was braucht man, um Sicherheitsbeauftragter in der Pflege zu werden?
Ein bestellter Sicherheitsbeauftragter soll von seinem Arbeitgeber spätestens nach seiner Ernennung die
Möglichkeit bekommen, eine Grundausbildung von 20 Stunden zu absolvieren. Wenn möglich, sollte der
Sicherheitsbeauftragte vor seiner Benennung die entsprechende Fortbildung besuchen.
Wie oft muss ich eine Fortbildung besuchen?
Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist grundsätzlich lebenslang gültig. Der Arbeitgeber soll dem
Sicherheitsbeauftragten alle 3–5 Jahre die Möglichkeit zu einem Auffrischungsseminar ermöglichen. (DGUV, Regel
100-001, Punkt 4.2.6)
Für alle weiteren Fragen sind wir für Sie jederzeit über das Kontaktformular erreichbar.