Hygienevorschriften zu kennen und diese zu befolgen hat sowohl in Privathaushalten als auch in Betrieben, in der Gastronomie und im Umgang mit Lebensmitteln einen hohen Stellenwert und eine große Relevanz. Doch wieso?
Die Einhaltung von Hygienevorschriften bringt Folgendes mit sich:
Welche Hygienevorschriften greifen, hängt zunächst von der Art des Betriebes ab.
Allgemein wird unterschieden zwischen
Nicht nur in heiklen Bereichen wie der Lebensmittelindustrie, sondern in jedem Unternehmen sollten die Hygienevorschriften Beachtung finden. Dies hat den Vorteil, dass das Risiko von Krankheiten im Betrieb so gering wie möglich gehalten wird. Die Betriebshygiene betrifft die Produktionsstätten und Räumlichkeiten eines Unternehmens.
Besonders in Räumlichkeiten,die gemeinschaftlich genutzt werden und in denen viele Menschen ein und aus gehen, wie Büro-Küchen, Toiletten etc., sind die Hygienevorschriften höchst relevant. Der Arbeitgeber muss zudem grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass solche Räume vorhanden sind. Zudem muss er Seife und Handtücher stellen.
Weniger bekannt und trotzdem wichtig, der Arbeitgeber ist auch für die Trinkwasserhygiene verantwortlich.
Es gibt keine Hygienevorschrift die allgemeingültig für Unternehmen ist. Die Vorschrift ist abhängig von der Art des Unternehmens:
Der Bürobetrieb ist nicht so strengen Auflagen unterworfen wie die drei Erstgenannten.
Es gibt jedoch bestimmte Grundregeln der Hygienevorschriften die übergreifend und somit für alle gleich gültig ist.
Gerade im Umgang mit Lebensmittel spielt Hygiene eine wichtige Rolle.
Dazu zählen:
Berufsbekleidung in der Gastronomie hat den Vorteil, dass Keime nicht von der „Outdoor-Kleidung“ mitgebracht werden und somit nicht in den Gastraum oder auf Lebensmittel übergehen, auch bei Krankheitsfällen sollte der Betroffene eine Krankmeldung einzureichen und das Bett hüten, da sich sonst Krankheitserreger nicht nur auf die Kollegen, sondern auch auf die Kunden ausbreiten könnten.
Hygiene in der Küche ist das A und O denn hier entsteht der Kontakt zu Lebensmittel. Hygiene in der Küche fängt schon mit Sauberkeit und Ordnung von Arbeitsräumen an. Die Oberflächen sollten jederzeit clean gehalten und nach dem Kochen direkt gesäubert werden. Aber auch die korrekte Lagerung und der korrekte Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsutensilien ist Grundvoraussetzung für eine hygienische Küche. Dazu zählen auch saubere Lappen und Geschirrtücher, die täglich ausgewechselt und mit 90 Grad gewaschen werden.
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Jeder Betrieb der mit Lebensmitteln und demnach auch mit der Lebensmittelhygiene in Kontakt kommt, muss sich über mögliche Neuerungen von Vorschriften informieren und diese auch konsequent umsetzen.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt die EU Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004 zur Gesetzesgrundlage für Hygienevorschriften. Ergänzt wird diese Vorschrift von der deutschen „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln“ vom 8. August 2007. Die Vorschriften haben das Ziel, eine einwandfreie Beschaffenheit von Lebensmitteln von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen.
Lebensmittelunternehmer müssen demnach sicherstellen, dass ihre Lebensmittel die Hygienevorschriften erfüllen und in Verkehr gebracht werden dürfen und sicher sind. Lebensmittel gelten dann als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr aufgrund von Verunreinigung oder Verderb ungeeignet sind.
Durch das sogenannte HACCP-Konzept sollten regelmäßige Überprüfungen die Einhaltung der Rechtsgrundlagen sicherstellen und dokumentieren.
Alles zum HACCP Konzept finden Sie hier.
Durch einen Hygieneplan werden Mitarbeiter dazu angehalten Maßnahmen zur Förderung der Hygiene einzuhalten und durchzuführen. Dadurch kann die Verschleppung von Keimen verhindert werden. Alle weiteren Informationen zu diesem Thema haben wir in einem gesonderten Artikel zum Hygieneplan zusammengefasst.
Jede Person steht in ihrer eigenen Verantwortung, ihr persönliches Verhalten an die Situation anzupassen. Denn dieser Faktor kann die Gefahr der Ansteckung anderer sowie die eigene Ansteckungsgefahr maßgeblich reduzieren. Diese Empfehlungen gelten übrigens auch für infektiöse Erkältungskrankheiten.
Wer die Hygienevorschriften nicht einhält kann bei einer Kontrolle des Gesundheitsamtes auffällig werden. Die Nichteinhaltung können ernsthafte Konsequenzen bis hin zur Schließung des Unternehmens folgen. Unternehmen die keinen offiziellen Kontrollen unterliegen spüren die Auswirkungen bei Nichteinhaltung der Hygiene durch vermerkte Fehltage und Krankheiten der Mitarbeiter.
Franz Daschner · 2013; Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz
Veröffentlicht am 2019-05-29 von Hygienebeauftragter Online“Aufbau und Videos sehr gut. Nicht zu viele Informationen (wichtige hervorgehoben). Einfache Anwendung. Skript sollte man dazu bestellen um nochmal im Detail Themen nachlesen zu können. Ich würde solch einen Online-Kurs immer wieder machen. Vor allem ist dieses super wenn man nicht die Zeit hat, um einen Kurs extern zu besuchen.”
“Die Hygieneschulung & Infektionsschutzbelehrung war gut aufgebaut und schnell durchzuführen. Als Auffrischung oder Grundlagenkurs uneingeschränkt weiterempfohlen”
“Die Module sind übersichtlich gemacht und auch gut erklärt. Aber meiner Meinung nach zu einfach. Es entsteht der Eindruck, dass man die Prüfung locker, auch ohne lernen, schafft. Die Prüfung ist dann im Vergleich zu den Modulen schwer. Das Skript ist sehr gut zum lernen.”
“Die Weiterbildungsmöglichkeit zum Hygienebeauftragten in der Pharmaindustrie bei der OTL-Akademie fand ich sehr hilfreich, da die Struktur logisch aufgebaut ist, der Inhalt verständlich näher gebracht wird und dieser durch das detaillierte Skript nochmal sehr gut erweitert wird. Durch den digitalen Inhalt ist der Lernerfolg individuell der eigenen Lerngeschwindigkeit anpassbar, was bei trainergeführten Weiterbildungen nicht der Fall ist. Lediglich der Inhalt könnte noch spezifischer auf die Pharmaindustrie zugeschnitten sein ”