Hygienevorschriften

Hygienevorschriften zu kennen und diese zu befolgen hat sowohl in Privathaushalten als auch in Betrieben, in der Gastronomie und im Umgang mit Lebensmitteln einen hohen Stellenwert und eine große Relevanz. Doch wieso?

Relevanz von Hygiene – Überall und jederzeit!

Die Einhaltung von Hygienevorschriften bringt Folgendes mit sich:

  1. Die Entstehung von krankmachenden Verunreinigungen mit Krankheitserregern wird unterbunden
  2. Die Verbreitung von Erkrankungen wird eingedämmt und im bestenfalls verhindert

Welche Hygienevorschriften greifen, hängt zunächst von der Art des Betriebes ab.
Allgemein wird unterschieden zwischen

  • Betriebshygiene
  • Produkthygiene
  • Personalhygiene

Hygiene in Betrieben

Nicht nur in heiklen Bereichen wie der Lebensmittelindustrie, sondern in jedem Unternehmen sollten die Hygienevorschriften Beachtung finden. Dies hat den Vorteil, dass das Risiko von Krankheiten im Betrieb so gering wie möglich gehalten wird. Die Betriebshygiene betrifft die Produktionsstätten und Räumlichkeiten eines Unternehmens.

Besonders in Räumlichkeiten,die gemeinschaftlich genutzt werden und in denen viele Menschen ein und aus gehen, wie Büro-Küchen, Toiletten etc., sind die Hygienevorschriften höchst relevant. Der Arbeitgeber muss zudem grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass solche Räume vorhanden sind. Zudem muss er Seife und Handtücher stellen.
Weniger bekannt und trotzdem wichtig, der Arbeitgeber ist auch für die Trinkwasserhygiene verantwortlich.

Hygienevorschriften in Unternehmen

Es gibt keine Hygienevorschrift die allgemeingültig für Unternehmen ist. Die Vorschrift ist abhängig von der Art des Unternehmens:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • die Biostoffverordnung (BioStoffV),
  • die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
  • Für Arbeitsbereiche mit Infektionsgefährdung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung in einem Hygieneplan festzulegen und zu überwachen (Anhang 4 TRBA 250, MedHygV und § 36 Infektionsschutzgesetz)

Der Bürobetrieb ist nicht so strengen Auflagen unterworfen wie die drei Erstgenannten.
Es gibt jedoch bestimmte Grundregeln der Hygienevorschriften die übergreifend und somit für alle gleich gültig ist.

Allgemeine Empfehlungen für die Hygiene im beruflichen Umfeld zur Vermeidung von Infektionsketten.

  • Mindestabstand zwischen den Mitarbeitern gewährleisten, ggf. durch rollierende Einsatzpläne und Homeoffice entzerren
  • Unterstützende Tätigkeiten ohne Kundenkontakt durchführen.
  • Regelmäßig Mitarbeiterschulungen durchführen zu Hygienefragen und zu Verhaltensregeln (mit Bestätigung durch die Mitarbeiter)
  • Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufig zu berührenden Flächen (Griffe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
  • Ausreichend Schutzmaterial (z.B. Mundschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.) vorhalten.
  • Informationen für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten etc. über die einzuhaltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen gut sichtbar anbringen, ggf. in gängigen Fremdsprachen

Hygienevorschriften in der Gastronomie

Gerade im Umgang mit Lebensmittel spielt Hygiene eine wichtige Rolle.

Dazu zählen:

  • Händewaschen und Desinfizieren
  • regelmäßige Dusche (inklusive Haare waschen)
  • gepflegte Fingernägel
  • Richtige Kühltemperaturen
  • Schädlingsbekämpfung
  • Korrekte Warenannahme.

Berufsbekleidung in der Gastronomie hat den Vorteil, dass Keime nicht von der „Outdoor-Kleidung“ mitgebracht werden und somit nicht in den Gastraum oder auf Lebensmittel übergehen, auch bei Krankheitsfällen sollte der Betroffene eine Krankmeldung einzureichen und das Bett hüten, da sich sonst Krankheitserreger nicht nur auf die Kollegen, sondern auch auf die Kunden ausbreiten könnten.

Küchenhygiene

Hygiene in der Küche ist das A und O denn hier entsteht der Kontakt zu Lebensmittel. Hygiene in der Küche fängt schon mit Sauberkeit und Ordnung von Arbeitsräumen an. Die Oberflächen sollten jederzeit clean gehalten und nach dem Kochen direkt gesäubert werden. Aber auch die korrekte Lagerung und der korrekte Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsutensilien ist Grundvoraussetzung für eine hygienische Küche. Dazu zählen auch saubere Lappen und Geschirrtücher, die täglich ausgewechselt und mit 90 Grad gewaschen werden.

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Vorschriften in der Lebensmittelhygiene

Jeder Betrieb der mit Lebensmitteln und demnach auch mit der Lebensmittelhygiene in Kontakt kommt, muss sich über mögliche Neuerungen von Vorschriften informieren und diese auch konsequent umsetzen.

Seit dem 1. Januar 2006 gilt die EU Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004 zur Gesetzesgrundlage für Hygienevorschriften. Ergänzt wird diese Vorschrift von der deutschen „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln“ vom 8. August 2007. Die Vorschriften haben das Ziel, eine einwandfreie Beschaffenheit von Lebensmitteln von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen.

Lebensmittelunternehmer müssen demnach sicherstellen, dass ihre Lebensmittel die Hygienevorschriften erfüllen und in Verkehr gebracht werden dürfen und sicher sind. Lebensmittel gelten dann als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr aufgrund von Verunreinigung oder Verderb ungeeignet sind.

Überprüfung und Einhaltung der Lebensmittelhygiene durch das HACCP-Konzept

Durch das sogenannte HACCP-Konzept sollten regelmäßige Überprüfungen die Einhaltung der Rechtsgrundlagen sicherstellen und dokumentieren.
Alles zum HACCP Konzept finden Sie hier.

Gewährleistung von Hygienestandards durch einen Hygieneplan

Durch einen Hygieneplan werden Mitarbeiter dazu angehalten Maßnahmen zur Förderung der Hygiene einzuhalten und durchzuführen. Dadurch kann die Verschleppung von Keimen verhindert werden. Alle weiteren Informationen zu diesem Thema haben wir in einem gesonderten Artikel zum Hygieneplan zusammengefasst.

Hygiene beim persönlichen Verhalten

Jede Person steht in ihrer eigenen Verantwortung, ihr persönliches Verhalten an die Situation anzupassen. Denn dieser Faktor kann die Gefahr der Ansteckung anderer sowie die eigene Ansteckungsgefahr maßgeblich reduzieren. Diese Empfehlungen gelten übrigens auch für infektiöse Erkältungskrankheiten.

  • Niesen und Husten sollte eingedämmt werden. Durch die Benutzung eines Taschentuches als Schutz vor dem Mund-Nasen-Bereich hilft dabei, während des Niesens und Hustens eine Verbreitung der Viren zu reduzieren. Notfalls kann auch die Ellenbeuge oder die Hand als Schutz verwendet werden, jedoch sollte anschließend auf eine Reinigung besagter Stellen geachtet werden.
  • Papiertaschentücher möglichst nur einmalig verwenden und sofort entsorgen. Ist dies nicht möglich, sollten diese separat in einer Plastiktüte transportiert werden, bis ein Mülleimer zur Verfügung steht.
  • Hände waschen und desinfizieren nach dem Niesen oder Husten und dem möglichen Kontakt der Hände mit den Erregern stellt eine grundlegende Hygienemaßnahme dar.

Nichteinhaltung der Hygienevorschriften – Konsequenzen

Wer die Hygienevorschriften nicht einhält kann bei einer Kontrolle des Gesundheitsamtes auffällig werden. Die Nichteinhaltung können ernsthafte Konsequenzen bis hin zur Schließung des Unternehmens folgen. Unternehmen die keinen offiziellen Kontrollen unterliegen spüren die Auswirkungen bei Nichteinhaltung der Hygiene durch vermerkte Fehltage und Krankheiten der Mitarbeiter.

Literaturangaben

Franz Daschner · 2013; Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz

Veröffentlicht am 2019-05-29 von Hygienebeauftragter Online
Stand: 2020-05-28 |  Autor: Manuel Zabe

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