Wann muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss einen Sicherheitsbeauftragten vorweisen. Jeder Mitarbeiter,
egal,
ob 450-Euro-Kraft oder Auszubildender, wird dabei als vollwertiger Mitarbeiter berücksichtigt. (Quelle: DGUV –
Information 211-042)
Wie werde ich Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte werden durch den Arbeitgeber schriftlich bestellt. Diese Mitteilung kann über das
Intranet,
eine Rundmail oder das schwarze Brett veröffentlicht werden. Der Sicherheitsbeauftragte bekommt zudem eine
Ausbildung, welche ihn auf seine zukünftige Aufgabe vorbereitet.
Was braucht man, um Sicherheitsbeauftragter in der Pflege zu werden?
Ein bestellter Sicherheitsbeauftragter soll von seinem Arbeitgeber spätestens nach seiner Ernennung die
Möglichkeit
bekommen, eine Grundausbildung von 20 Stunden zu absolvieren. Wenn möglich, sollte der Sicherheitsbeauftragte
vor
seiner Benennung die entsprechende Fortbildung besuchen.
Wie oft muss ich eine Fortbildung besuchen?
Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist grundsätzlich lebenslang gültig. Der Arbeitgeber soll dem
Sicherheitsbeauftragten alle 3–5 Jahre die Möglichkeit zu einem Auffrischungsseminar ermöglichen. (DGUV, Regel
100-001, Punkt 4.2.6)
Was sind die generellen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten?
Der Sicherheitsbeauftragte hat drei Hauptaufgaben:
- Auf Unfall-, Gesundheits- und andere arbeitsbedingte Gefahren aufmerksam zu machen.
- Sich davon zu überzeugen, dass die PSA (persönliche Schutzausrüstung) vorhanden ist und richtig
verwendet
wird.
- Den Arbeitgeber bei der Verhütung von Unfallgefahren zu unterstützen.
Der Sicherheitsbeauftragte ist dabei nicht für die Gesundheit seiner Kollegen verantwortlich, sondern nur
unterstützend tätig.
Folgende Fragen sollte sich ein Sicherheitsbeauftragter in der Pflege für die Ausübung seiner
Tätigkeit
stellen:
- Belastet mein Kollege seinen Rücken gerade unnötig?
- Wie gehen meine Kollegen mit psychischen Belastungen um?
- Stellt die Lagerung der Verbrauchsartikel eine Stolpergefahr dar?
- Geht von diesem Verhalten eine Infektionsgefahr aus?
- Wodurch entsteht die hohe Lärmbelastung und was kann der Arbeitgeber ggf. dagegen tun?
Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden?
Jeder Mitarbeiter in einem Unternehmen kann die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen. Es werden
keine
bestimmten Berufsausbildungen vorausgesetzt.
Was macht man als Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte übernehmen beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kollegen und den
Verantwortlichen
in Bezug auf die Arbeitssicherheit in ihrer Einrichtung, Praxis oder ihrem Wohnheim.
Welche Vergünstigungen gibt es?
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Kombinieren Sie diese Weiterbildung mit der Ausbildung zum Hygienebeauftragten und sparen Sie.
Gibt es eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber können die Kosten für die
Mitarbeiter übernehmen. Hierzu kann während des Bestellprozesses „Firmenkunde“ ausgewählt werden. Die
Bestellung ist
bereits als Privatkunde (durch den Mitarbeiter) erfolgt, aber noch nicht bezahlt? Gern stellen wir
nachträglich eine
Rechnung auf die Firmenanschrift aus. Eine kurze E-Mail mit der Bestellnummer und den Adressdaten
an [email protected] genügt.